Wäre ein beihilfekonformer GKV-Teilkostentarif für Beamtinnen und Beamte eine sinnvolle Alternative zur pauschalen Beihilfe?
Gesetzlich versicherte Beamte müssen derzeit den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen, obwohl sie beihilfeberechtigt sind. Bei höheren Einkommen können so monatliche Kosten von rund 1000 Euro entstehen.
Wäre es denkbar, für Beihilfeberechtigte einen besonderen GKV Tarif einzuführen, bei dem die gesetzliche Krankenkasse nur den Teil der Behandlungskosten übernimmt, der nicht durch die Beihilfe des Dienstherrn gedeckt ist?
Die Abrechnung könnte weiterhin über die Gesundheitskarte erfolgen. Krankenkasse und Beihilfestelle würden die Kosten anschließend untereinander aufteilen.
Wäre dies nicht eine faire, kostengünstige Alternative zur pauschalen Beihilfe und zugleich ein Weg zu echter Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Sehr geehrter Herr B.
ich kann den Wunsch nach einer fairen und bezahlbaren Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte gut nachvollziehen. Aus meiner Sicht ist es durchaus sinnvoll, über Verbesserungen für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte nachzudenken.
Allerdings stehe ich der Einführung eines eigenen GKV-Teilkostentarifs skeptisch gegenüber. Als CSU stehen wir zum bewährten System aus individueller Beihilfe und ergänzender privater Krankenversicherung. Dieses System hat sich über Jahrzehnte bewährt und trägt den besonderen Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten Rechnung.
Ein GKV-Teilkostentarif klingt zunächst nach einer pragmatischen Lösung. Bei genauerer Betrachtung stellen sich jedoch erhebliche Fragen hinsichtlich der Finanzierung, der rechtlichen Ausgestaltung und des Verwaltungsaufwands. Insbesondere müsste sichergestellt werden, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht zusätzlich belastet wird und keine neuen finanziellen Risiken für die öffentlichen Haushalte entstehen. Auch die vorgeschlagene Abrechnung zwischen Krankenkassen und Beihilfestellen wäre mit erheblichen organisatorischen und technischen Herausforderungen verbunden.
Für mich ist entscheidend, dass wir nicht durch neue Parallelstrukturen ein funktionierendes System unnötig verkomplizieren. Eine echte Wahlfreiheit muss auch langfristig finanzierbar und praktikabel sein.
Deshalb sehe ich persönlich weder in der pauschalen Beihilfe noch in einem neuen GKV-Teilkostentarif derzeit eine grundsätzlich bessere Alternative zum bestehenden Beihilfesystem.
Gleichwohl danke ich Ihnen für Ihre Anregung und werde diese an die Kolleginnen und Kollegen in den entsprechenden Fachressorts weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling MdB
