Antwort 09.08.2022 von Heike Baehrens SPD
Zur Anerkennung der Arbeitslosenzeiten gilt Folgendes: Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet.
Zur Anerkennung der Arbeitslosenzeiten gilt Folgendes: Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet.
Das inländische Arbeitskräfteangebot wird als Folge des demografischen Wandels absehbar zurückgehen. In den kommenden Jahren werden die Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand gehen, ohne dass eine entsprechende Anzahl von jüngeren Menschen nachrückt
Ihre Kritik an der Energiepreispauschale kann ich sehr gut nachvollziehen. Dass die SPD als Partei der sozialen Gerechtigkeit zudem Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst, versteht kein Mensch.