Antwort 26.07.2022 von Martina Stamm-Fibich SPD
Grundsätzlich wird jede als Petition erkennbare Zuschrift mit einem prüfbaren Anliegen zugelassen.
Grundsätzlich wird jede als Petition erkennbare Zuschrift mit einem prüfbaren Anliegen zugelassen.
der aktuelle Termin ist nun der 14.7. ab 9.15 Uhr. Petent*innen werden zur nicht öffentlichen Sitzung zugelassen.
Es gibt umfangreiches Verbesserungspotential bei der Transparenz und den Bearbeitungszeiten im Ausschuss. Als Koalitionsparteien haben wir die Verbesserung des Petitionswesens im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung geregelte Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen bezieht.
Wir haben uns inzwischen getroffen und alles besprochen.