(...) Eine neue Regelung darf - auch nicht indirekt - dazu führen, dass kranke Menschen ihre Entscheidung von einem vermeintlichen gesellschaftlichen und/oder familiären Zwang abhängig machen. (...)
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Das Urteil lässt dem Gesetzgeber aber ausdrücklich Spielraum für Konkretisierungen und Regulierungen. Hier müssen wir ansetzen.
(...) Derzeit führe ich fraktionsübergreifend Gespräche mit anderen Bundestagsabgeordneten, die wie ich der Meinung sind, dass wir Rechtssicherheit schaffen müssen, innerhalb welcher Grenzen die Hilfe zur Selbsttötung künftig erlaubt ist. (...)
(...) Aufgabe des Gesetzgebers ist es, klar und deutlich zu formulieren, so dass Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Institutionen genau wissen, woran sie sind. In Gesetzentwürfen, die das parlamentarische Prozedere durchlaufen, werden zu Beginn immer Problemlage, Ziel und Lösungen skizziert. (...)
(...) In Sachen Sterbehilfe erarbeiten meine Kollegen in der Fraktion gerade einen umfassenden Antrag. Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungsfreiheit auch am Lebensende zu gewährleisten ist - das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist daher zunächst begrüßenswert. (...)
Jeder Gesetzentwurf enthält eine Gesetzesbegründung, die beschreibt, welches Problem das Gesetz beheben oder welches Ziel es erreichen soll. Insofern ist die von Ihnen vollkommen richtig angestellte Überlegung, dass es bei der Auslegung von Gesetzen die gewollten Gesetzesfolgen sinnvoller Weise mit einbezogen werden sollten, derzeit gegeben.