Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich leider nicht nachprüfen und würde Ihnen raten, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.
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Wir haben als BVB / FREIE WÄHLER hierzu konkrete Vorschläge gemacht und Anträge gestellt
Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.
Notwendig ist die Einführung einer Versicherungspflicht, deren Rahmenbedingungen sozialverträglich ausgestaltet sind. Dies umfasst risikobasierte Prämien, eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neubauten sowie eine eingeschränkte Möglichkeit, die Prämienkosten auf Mieter*innen umzulegen.
Sie sind nicht verpflichtet den Solarstrom Ihres Vermieters abzunehmen und müssen in keinem Fall für den Strom anderer Mieter*innen mit bezahlen.