Antwort 24.10.2022 von Tilman Kuban CDU
Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und China bedarf der Überprüfung über die Sinnhaftigkeit von Projekten und deren Finanzierung.
Die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und China bedarf der Überprüfung über die Sinnhaftigkeit von Projekten und deren Finanzierung.
Schließlich würde eine Übergewinnbesteuerung am Ende die Kunden treffen, da die Steuer einfach weitergegeben würde.
Für uns als Ampelkoalition ist die Entwicklungszusammenarbeit ein entscheidender Pfeiler der deutschen Außenpolitik.
Solche Leistungen sind zweckgebunden und gelten damit als bilaterale ODA.