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Letzteres bedeutet aber explizit nicht, dass der Staat Religionen oder Weltanschauungen gleichgültig gegenübersteht, sondern durchaus die Kooperation in einigen Feldern, beispielsweise bei der Seelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, verfassungsrechtlich zugelassen ist.
Es ist enttäuschend, dass nach einem solchen Skandal noch immer kein einziger Kirchenvertreter – außer mit Lippenbekenntnissen – Verantwortung übernimmt. Und das in einer Institution, die sich so gern als moralische Instanz aufführt.
Es ist gut, dass die katholische Kirche die Akten zu den aktuellen Fällen den Staatsanwaltschaften von sich aus zur Verfügung stellt.
(...) Sie können aber versichert sein, dass in Bayern das Kindeswohl höchste Priorität hat. (...)