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Deutschland hat das Übereinkommen über Streumunition, das am 1. August 2010 in Kraft trat, unterzeichnet. Selbstverständlich werden wir unsere dadurch begründeten völkerrechtlichen Verpflichtungen wahren.
Nach internationalem Recht ist der Einsatz von Thermit für militärische Zwecke nicht verboten, er unterliegt aber bestimmten Einschränkungen.
Aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen auf den menschlichen Körper ist der Einsatz gegen die Zivilbevölkerung und zivile Ziele verboten, und dieses Verbot unterstütze ich