Antwort 04.01.2024 von Joe Weingarten SPD
Bestehende gesetzliche Regelungen sind ausreichend.
Bestehende gesetzliche Regelungen sind ausreichend.
Nicht bei einem weiteren Rauschmittel eine Gefährdung von Jugendlichen zulassen.
In gesundheitspolitischer Hinsicht gehören die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs von Erwachsenen mit Alkohol sowie insbesondere der Einsatz für Konsumverzicht bei Kindern und Jugendlichen, die Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher sowie die Eindämmung des Rauschtrinkens bei jungen Altersgruppen schon lange zu den erklärten Zielen der Staatsregierung.
Viele meiner Bedenken haben sich leider zwischenzeitlich bewahrheitet.