Antwort 12.08.2021 von Sebastian Steineke CDU
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann auf Basis des Grundgesetzes oder wie in diesem Fall auch des Berliner Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann auf Basis des Grundgesetzes oder wie in diesem Fall auch des Berliner Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden.
Keine Gewalt. Unpolitisch. Framing.
Den sogenannten „Querdenker-Demos“ unterstellen die Verwaltungsgerichte, dass die Auflagen der Polizei zu Masken, zu Abständen, etc. nicht eingehalten werden. Deshalb halten sie die Verbote aufrecht.
Ich teile die Meinung von Frau Esken nicht und bezeichne demnach niemanden als Idioten oder „Covidioten“.