Wie bewerten Sie das Demonstrationsverbot am 01.08.21 in Berlin? War das Vorgehen der Polizei verhältnismäßig?

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Sebastian Steineke
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Frage von Hjalmar K. •

Wie bewerten Sie das Demonstrationsverbot am 01.08.21 in Berlin? War das Vorgehen der Polizei verhältnismäßig?

Wie bewerten Sie die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien dazu im Vergleich zu sog. alternativen Medien, wie reitschuster.de u.a., wie bewerten Sie die Löschpraxis von Facebook, YouTube, Twitter u.a. weit verbreiteten sog. social media dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kreutzer,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Demokratie. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann auf Basis des Grundgesetzes oder wie in diesem Fall auch des Berliner Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden. Eine Demo kann demnach verboten werden, wenn z.B. die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre. Für die Durchführung der Versammlungsgesetze sind die Länder zuständig. So hat im Fall der für den 1. August 2021 in Berlin geplanten Demonstrationen die zuständige Berliner Polizei veranlasst, die angekündigten Demos zu verbieten. Über die Beschwerde der Demo-Veranstalter gegen das Verbot hat dann das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Einschätzung der Polizei bestätigt. Daher sind Entscheidungen über Demonstrationsverbote grundsätzlich keine politische Frage, sondern unterliegen einer rechtlichen Bewertung. Ohne nähere Aktenkenntnis ist mir eine andere Bewertung auch nicht möglich.

Eine freie und pluralistische Medienlandschaft ist für unsere demokratische Gesellschaft wichtig. Als CDU bekennen wir uns zu einem starken, unabhängigen öffentlichen Rundfunk. Eine immer wichtigere Rolle als Kommunikationsmittel und Informationsquelle spielen auch die sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube, wo selbstverständlich frei berichtet und verschiedene Blickwinkel eingenommen werden können. In der Regel legen die Plattformbetreiber Nutzungsbedingungen und Verhaltensrichtlinien fest, sodass sie sich bei Verstößen auch die Löschung von Inhalten vorbehalten. Hier gilt auch der ordentliche Rechtsweg, um etwaige Fehler korrigieren zu können. Um die Bekämpfung zunehmender strafbarer und rechtswidriger Inhalte in den sozialen Netzwerken zu verbessern und transparenter zu machen, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zahlreiche rechtliche Regelungen verabschiedet. Dabei gilt es, das Recht auf freie Meinungsäußerung mit der Bekämpfung strafrechtlich relevanter Inhalte in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Steineke