Antwort 10.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Das Beitragsstabilisierungsgesetz war kein Schnellverfahren, sondern eine notwendige Entscheidung
Das Beitragsstabilisierungsgesetz war kein Schnellverfahren, sondern eine notwendige Entscheidung
Die Entscheidung darüber, welche Therapieform angezeigt ist, muss weiterhin anhand der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten getroffen werden - und nicht aufgrund politischer oder ökonomischer Vorgaben
Der Bundestag hat in der letzten Woche das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit wird mitnichten die Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten abgeschafft.
Sonderstellung schützt nicht vor Unterversorgung, darum das neue Gesetz.