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Was halten sie von der geplanten Abschaffung der Psychotherapie für gesetzlich Versicherte Menschen, bedingt durch die geplante Streichung der Angemessenheitsprüfung psychotherapeutische Leistungen?

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Franziska Hoppermann
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Frage von Hannes G. •

Was halten sie von der geplanten Abschaffung der Psychotherapie für gesetzlich Versicherte Menschen, bedingt durch die geplante Streichung der Angemessenheitsprüfung psychotherapeutische Leistungen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.

Der Bundestag hat in der letzten Woche das Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit wird mitnichten die Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten abgeschafft. 

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz bezieht die Psychotherapie in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ein und führt ihre Vergütung überwiegend in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurück. Die Sorge vor einer Verschlechterung, die sie ja de facto ansprechen, nehme ich sehr ernst. Deshalb ist verankert, dass das bisherige Finanzvolumen für diesen Bereich erhalten bleibt, dass es nicht in andere Versorgungsbereiche abfließen darf und dass bereits begonnene Behandlungen bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet werden.

Darüber hinaus hat der Bundestag einen Entschließungsantrag mitbeschlossen, der die Regierung auffordert, gleich nach der parlamentarischen Sommerpause und wirksam zum 1. Januar 2027 nachzusteuern. Vorgesehen sind eine gesicherte Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus, eine extrabudgetäre Vergütung für die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen, für schwer psychisch kranke Menschen und für dringliche Fälle, sowie ein Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, bis Ende 2026 die Feststellung der Dringlichkeit in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu regeln. Zusätzlich entfällt künftig der Konsiliarbericht, wenn die Behandlung auf ärztliche Überweisung oder im Anschluss an einen Klinikaufenthalt beginnt. Die Argumente zur Streichung der Angemessenheitsprüfung behalten wir dabei ausdrücklich im Blick.

 

Mit freundlichen Grüßen, Franziska Hoppermann MdB

       

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