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Warum besteht eine derartige Eile, Veränderungen vorzunehmen, die unsere Arbeit und unser berufliches Leben grundlegend auf den Kopf stellen würden?

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Simone Borchardt
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Frage von Ekaterina V. •

Warum besteht eine derartige Eile, Veränderungen vorzunehmen, die unsere Arbeit und unser berufliches Leben grundlegend auf den Kopf stellen würden?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

im Bereich der Psychotherapie sind offenbar weitreichende Veränderungen geplant. Dabei entsteht jedoch der Eindruck, dass den Verantwortlichen nicht ausreichend bewusst ist, welche Folgen diese Veränderungen nach sich ziehen würden.

Aus unserer Sicht ist es problematisch, dass die betroffenen Berufsgruppen bislang nicht angemessen konsultiert wurden. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, warum dieses Vorhaben mit einer solchen Eile vorangetrieben wird.

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Ihr Eindruck, die Änderungen seien überstürzt und ohne Beteiligung der betroffenen Berufsgruppen beschlossen worden, ist nicht zutreffend.

Grundlage des Gesetzes waren die Empfehlungen der unabhängigen Finanzkommission Gesundheit vom 30. März 2026. Der Referentenentwurf wurde am 16. April vorgelegt, der Regierungsentwurf am 29. April vom Bundeskabinett beschlossen. Es folgten die Beteiligung des Bundesrates, die Beratungen im Deutschen Bundestag und eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni. Psychotherapeutische Berufsverbände konnten schriftlich und mündlich Stellung nehmen. Ihre Kritik war den Abgeordneten bekannt und wurde im parlamentarischen Verfahren beraten.

Von einer fehlenden Konsultation kann daher keine Rede sein. Beteiligung bedeutet allerdings nicht, dass jede Forderung eines Berufsverbandes übernommen werden muss. Der Gesetzgeber muss auch die Interessen der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten und der beitragszahlenden Arbeitgeber berücksichtigen.

Der Zeitdruck entstand nicht durch politische Willkür, sondern durch die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2027 wurde ohne Gegenmaßnahmen eine Deckungslücke von rund 15,3 Milliarden Euro erwartet. Die Ausgaben stiegen zuletzt etwa doppelt so stark wie die Einnahmen. Ein weiteres Vertagen hätte höhere Zusatzbeiträge zur Folge gehabt.

Auch die Darstellung, die berufliche Existenz der Psychotherapeuten werde grundlegend auf den Kopf gestellt, ist überzogen. Psychotherapie bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Behandlungsanspruch, die Zulassungen und der Sicherstellungsauftrag bestehen fort. Verändert werden Teile der Vergütungssystematik. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Die bisherige Sondervergütung hat zudem nicht verhindert, dass Patienten bereits seit Jahren vielerorts monatelang auf einen Therapieplatz warten. Die bestehenden Versorgungsprobleme sind also nicht durch das neue Gesetz entstanden. Sie zeigen vielmehr, dass zusätzliche Ausgaben allein noch keine bessere Steuerung und keinen schnelleren Zugang zur Behandlung gewährleisten.

Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 nach Änderungen im Gesundheitsausschuss vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es handelt sich um eine schwierige Abwägung, aber weder um einen überraschenden Eingriff noch um eine Entscheidung ohne parlamentarische Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Borchardt MdB

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