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Wieso werten Sie Erwachsenen-Psychotherapie ab und schaffen dadurch soziale Ungerechtigkeit? Wieso Gruppe statt Einzel? Wir leisten die gleiche Arbeit!

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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Katia R. •

Wieso werten Sie Erwachsenen-Psychotherapie ab und schaffen dadurch soziale Ungerechtigkeit? Wieso Gruppe statt Einzel? Wir leisten die gleiche Arbeit!

Ich selbst biete seit Jahren Einzeltherapie mit guten Erfolgen: Menschen mit Missbrauchserfahrungen und Vergewaltigungen in der Vorgeschichte - die meisten davon entscheiden sich gezielt für eine Einzeltherapie, weil sie sich nur hier öffnen können. Viele dieser Erwachsenen kommen aus schwierigen Familienverhältnissen - in der Kindheit hatten sie keine Möglichkeit, sich therapeutische Hilfe zu holen. Bei den meisten davon hätte es auch wenig gebracht: denn was nutzt eine Psychotherapie, wenn das Kind weiter geschlagen wird, die Mutter weiterhin im Nebenzimmer vergewaltigt wird, das Kind vom eigenen Vater sexuell missbraucht wird und nicht darüber reden kann, weil beide Eltern sonst „böse sind“? Gerade diese Menschen kommen erst im Erwachsenenalter in die Praxis. Sie brauchen einen intimen Raum, um sich zu öffnen. Sollen diese Menschen nun nicht mehr behandelt werden, wenn sie "nur" eine leichte Depression haben (reicht für Suizid)?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage und für die eindrückliche Schilderung Ihrer Erfahrungen aus der psychotherapeutischen Praxis.

Die von Ihnen beschriebenen Fälle machen deutlich, dass psychische Erkrankungen und Traumafolgen nicht schematisch behandelt werden können. Menschen, die Missbrauch, sexualisierte Gewalt oder andere schwerwiegende Belastungen erfahren haben, benötigen häufig einen besonders geschützten therapeutischen Raum. Für viele Betroffene ist die Einzelpsychotherapie deshalb nicht nur eine Option unter mehreren, sondern die medizinisch gebotene Behandlungsform. Vor diesem Hintergrund möchte ich sehr deutlich sagen: Weder halte ich die Erwachsenenpsychotherapie für weniger wichtig als die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, noch bin ich der Auffassung, dass Gruppenpsychotherapie grundsätzlich der Einzeltherapie vorzuziehen ist. Die Entscheidung darüber, welche Therapieform angezeigt ist, muss weiterhin anhand der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten getroffen werden - und nicht aufgrund politischer oder ökonomischer Vorgaben.

Gruppenpsychotherapie ist für viele Menschen eine wirksame und sinnvolle Behandlungsform. Sie kann und darf jedoch keine notwendige Einzeltherapie ersetzen. Gerade bei Traumafolgestörungen, Missbrauchserfahrungen oder anderen komplexen Belastungen ist eine Einzelbehandlung häufig unverzichtbar. Deshalb habe ich mich innerhalb der Beratungen stets dafür eingesetzt, dass die psychotherapeutische Versorgung insgesamt gestärkt wird. Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurde ein Entschließungsantrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, unmittelbar nach der Sommerpause weitere Maßnahmen vorzulegen. Hierzu zählen zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für Kinder und Jugendliche, schwere und komplexe Fälle sowie dringliche Behandlungen. Gleichzeitig wird die Koalition die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung erneut beraten. Dazu gehört ausdrücklich auch die Frage, wie wirtschaftlich tragfähige Bedingungen für psychotherapeutische Praxen dauerhaft sichergestellt werden können. Die zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass hier weiterhin erheblicher Gesprächs- und Handlungsbedarf besteht.

Ihre Frage nach der sozialen Gerechtigkeit ist deshalb berechtigt. Es darf nicht vom Alter eines Menschen abhängen, ob er Zugang zu einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Behandlung erhält. Ebenso wenig darf die Schwere des individuellen Leidens allein an Diagnosen oder Behandlungssettings bemessen werden. Auch vermeintlich „leichtere“ Erkrankungen können für Betroffene existenzielle Folgen haben und bedürfen einer angemessenen Behandlung. Für mich bleibt deshalb entscheidend: Patientinnen und Patienten müssen die Therapie erhalten, die sie medizinisch benötigen, und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen unter verlässlichen und wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen arbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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