Antwort 25.08.2022 von Reem Alabali Radovan SPD
Seit März 2020 werden mehrsprachige Informationen auf der Website sowie den Social-Media-Kanälen der Integrationsbeauftragten veröffentlicht.
Seit März 2020 werden mehrsprachige Informationen auf der Website sowie den Social-Media-Kanälen der Integrationsbeauftragten veröffentlicht.
Eine genaue Aussage zur tatsächlich erreichten Anzahl an Menschen lässt sich nicht treffen.
Nutzung und Reichweite der mehrsprachigen Corona-Kampagne wurden nicht evaluiert
eshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erworben werden kann.
Die Integration kann auf vielen Wegen stattfinden.
Leider kann ich am 7. Juli 2022 krankheitsbedingt nicht an der „Wahl der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung“ teilnehmen. Könnte ich anwesend sein, würde Frau Atamann meine Stimme nicht bekommen.