Antwort 26.07.2023 von Hakan Demir SPD
Bei der Rücknahme des Antrags können zwischen 25€ und 255€ Gebühren erhoben werden.
Bei der Rücknahme des Antrags können zwischen 25€ und 255€ Gebühren erhoben werden.
Eine Identitätsklärung wird auch nach der Reform weiterhin notwendig sein. Diese erfolgt im Normalfall über einen gültigen Reisepass des Herkunftslandes.
in Deutschland besteht Ausweispflicht.
Der Modernisierung, Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsvorgängen wird im Freistaat Sachsen ein hoher Stellenwert zugemessen.
Die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde oder der Stadt ist Ansprechpartner. Bei Verstößen gegen die Vorschriften nimmt die Behörde Kontakt auf. Entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung.