Antwort 12.11.2020 von Martin Hess AfD
Wie Sie sehen, reicht eine reine Gewaltbereitschaft aber noch nicht aus, um jemanden als Gefährder einzustufen.
Wie Sie sehen, reicht eine reine Gewaltbereitschaft aber noch nicht aus, um jemanden als Gefährder einzustufen.
(...) Wir als Union haben deshalb bereits letztes Jahr im Rahmen des großen Migrationspaketes auch das sog. "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" gegen massive Widerstände im Parlament durchgesetzt (...)
Es besteht auch die Gefahr, dass eine Absenkung auf 10 Jahre dazu führen würde, dass 8-jährige vermehrt Straftaten durchführen.
(...) Es gab eine Diskussion zur sogenannten „Widerspruchsklausel“, die im Gesetz nicht vorgesehen ist (...)
(...) gibt es immer das Risiko, dass Täter einer Straftat aus verschiedensten Gründen nicht ermittelt oder verurteilt werden können (...)