Mit der Atomgesetznovelle wurde der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen Gründen über den 31. Dezember 2022 hinaus zum Leistungsbetrieb berechtigt wurden, den sie spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden mussten.
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Antwort 09.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.04.2024 von Thorsten Frei CDU
Das weitere Vorgehen werden wir in den kommenden Tagen und Wochen sorgfältig abwägen und dann gemeinsam als Fraktion entscheiden
Antwort 28.04.2024 von Johannes Huber parteilos
Wichtiger als die persönlichen Konsequenzen für den Minister ist aus meiner Sicht jedoch, dass die noch vorhandenen sieben AKW's so schnell wie irgend möglich wieder ans Netz gebracht werden
Antwort 29.04.2024 von Uwe Witt parteilos
Es wäre zwingend erforderlich hierzu einen Untersuchungsausschuss einzusetzen
Antwort 12.05.2024 von Joana Cotar parteilos
Aufgrund der aktuellen politischen Lage, wird es in meinen Augen garantiert keinen Untersuchungsausschuss Energie geben.
Antwort 26.04.2024 von Uwe Schulz AfD
Trotz massiven Fehlverhaltens sind Untersuchungsausschüsse und Minister-Rücktritte eher nicht zu erwarten