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Die Entscheidung, wer in den Bundestag einzieht, obliegt nämlich einzig und allein den Wählerinnen und Wählern. Diese dürfen in einer Demokratie frei entscheiden, wer sie repräsentieren darf. Nicht die Qualifikation entscheidet, wer im Bundestag ein Mandat ausüben darf, sondern die Wählerschaft.
herzlichen Dank für Ihre Mail. So ein Zuspruch tut immer gut, gerade als fraktionslose Abgeordnete und er spornt an, tatsächlich genau so weiterzumachen. Vielleicht ergibt sich ab nächstem Jahr tatsächlich eine Möglichkeit, gemeinsam an Veränderungen zu arbeiten.
die deutsche Delegation war in einem Hotel untergebracht, das von der Hotelplattform HRS mit dem “Green Stay Siegel” ausgezeichnet ist
Ein angemessenes Erscheinungsbild ist dabei wichtig und wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet.
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.