Antwort 19.09.2024 von Natalie Pfau-Weller CDU
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Die demokratischen Parteien müssen auf verschiedene Szenarien eingestellt sein.
Die Verpixelung von Identifizierungsmerkmalen schützt laufende Ermittlungen nach § 53 StPO und wahrt die Privatsphäre der Beteiligten.