In Deutschland hat die Generalbundesanwaltschaft im vergangenen Jahr ein Ermittlungsverfahren zur Sabotage an der „Nord Stream“-Pipeline eingeleitet. Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
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Wie Sie meiner Rede und auch meiner Antwort auf eine Zwischenfrage entnehmen können, habe ich nicht das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Anschlages an sich in Frage gestellt, sondern lediglich das spezielle öffentliche Interesse an einer parlamentarischen Aufklärung, das Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist.
Ob ein weiteres Vorgehen notwendig ist, wird sich erst nach Abschluss der Ermittlungen zeigen.
Ich halte es nicht für zielführend, ohne jegliche verlässliche Information zu den Verantwortlichen des Anschlages über mögliche Konsequenzen zu spekulieren.
Allerdings haben die Ermittler*innen bislang keine Beweise dafür gefunden, wer die Zerstörung in Auftrag gegeben hat.
Sprengung der Nordstream-Pipeline muss unabhängig aufgeklärt werden