Die Zahl der Totalverweigerer liegt dagegen bei unter einem Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher.
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Ich bin dagegen, da die allermeisten Bürgergeldempfänger*innen den Auflagen, die Ihnen gestellt werden nachgehen und daher kein Bedarf an aufgezwungener gemeinnütziger Arbeit besteht. Lediglich etwa 13.000 Totalverweigerer gibt es in Deutschland. Und wegen dieser 0.05% alle Sozialhilfeempfänger*innen zur Arbeit zu zwingen, ist denke ich nicht angemessen.
Die SPD wird auch in Zukunft darauf achten, dass das Bürgergeld System fair bleibt und die Menschen unterstützt werden, die aus eigener Kraft wieder ins Berufsleben zurückkehren können, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass niemand, der nicht arbeiten kann, ohne Existenzsicherung bleibt.
In der bisherigen Anwendung von Ziffer 5 zählen zu den sonstigen Gründen u.a. Schule, Aus- und Weiterbildung, gesundheitliche Risiken oder religiöse Beschränkungen (ein wichtiger Grund könnte z.B. vorliegen, wenn eine Person mit muslimischem oder jüdischem Glauben es ablehnt, in einem Produktionsbetrieb zu arbeiten, der Schweinefleisch verarbeitet, bzw. ein/e Hindu im Fall von Rindfleisch).