Antwort 12.08.2021 von Paul Ziemiak CDU
für eine detaillierte Antwort auf Ihre Frage wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsministerium.
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Das ist das übliche Verfahren und stellt Transparenz her.
In der „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ sind Antikörpernachweise " bewusst nicht als Nachweis für "genesene Personen" berücksichtigt.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Eine Doppelbesteuerung darf es nicht geben.