Antwort 10.05.2023 von Nese Erikli BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Interessen des Denkmalschutzes und die der Energiewende müssen abgewogen werden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des GEG enthält eine Ausnahmeregelung.
Die Interessen des Denkmalschutzes und die der Energiewende müssen abgewogen werden. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des GEG enthält eine Ausnahmeregelung.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, worauf sich ihre These stützt. Wir haben keine Anhaltspunkte für Ihre Vermutung, daher können wir Ihre Frage leider nicht abschließend beantworten.
Ohne angemessene staatliche Hilfen wird eine Kurskorrektur beim Heizen nicht möglich sein. Auch ist das Gesetzgebungsverfahren längst noch nicht abgeschlossen.