Antwort 16.06.2025 von Katalin Gennburg Die Linke
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht, das auch im digitalen Raum uneingeschränkt und im Interesse der Bürger*innen gelten muss.
ich gehe grundsätzlich immer davon aus, dass die Bundesregierung Gesetze entwickelt, die dem eigentlichen Ziel dienen und dauerhaft Bestand haben. Dass ich an dieser Stelle nicht über mögliche Details spekuliere, versteht sich von selbst.
Besonders kartellrechtlich gibt es Bedenken, da andere App Stores praktisch ausgeschlossen werden.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.