wir haben auch die anderen Energieträger im Blick, die ebenfalls teurer geworden sind, und arbeiten derzeit an Lösungen.
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entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben.
Teilen Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit, dass sie die Energiepreispauschale nicht erhalten möchten.
Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung sollen endlich auch Rentnerinnen und Rentner eine finanzielle Entlastung für die steigenden Energiekosten erhalten.
Alle in der Koalition setzen sich mit voller Kraft dafür ein, dass die Gaspreise und die Energiekosten insgesamt sinken und die Belastungen für die Bürger*innen geringer werden. Seit Beginn des Krieges haben wir deshalb drei umfassende Entlastungspakete auf den Weg gebracht.
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.