(...) In diesem ZusammeIn diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegenklarzustellende Körperschaft, die die Vorgaben des § 52 Abgabenordnung (AO) erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Feststellung der Gemeinnützigkeit hat. Zuständig ist die jeweilige Finanzbehörde – und niemand anderes. (...)
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(...) Persönlich unterstütze ich zunächst einmal den auf dem Bundesparteitag gemachten Antrag, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe zu überprüfen. Allerdings wird seitens der CDU/CSU selbst hier wenig passieren können. (...)
(...) Begründet wurde der Antrag damit, dass sich die Bundesregierung prioritär auf die finanzielle Unterstützung von Initiativen und Vereinen konzentrieren soll, die sich, so der Antragstext, viel fokussierter und wirkungsvoller als die DUH durch ehrenamtliches Engagement für Umweltschutz einsetzen und zugleich nicht einen Großteil ihrer Einnahmen aus dem Abmahnwesen und von wirtschaftlichen Interessierter Seite bekommen. Die DUH hat sich, so der Antrag, mit einem sehr kritikwürdigen Verhalten auf geschäftsmäßiges Abmahnwesen konzentriert und müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es hier weniger um den Satzungszweck des Umweltschutzes, dafür mehr um das Erzielen von Einnahmen ginge. (...)
(...) Der genannte Antrag wurde vom CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg gestellt. Dessen Bezirksvorsitzender, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Steffen Bilger, hat den Antrag damit begründet, dass die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Klagen für Diesel-Fahrverbote in Städten eigene Ziele verfolge. Was viele nicht wissen, ist nämlich, dass sich die Deutsche Umwelthilfe nicht nur durch staatliche Mittel und Spenden finanziert, sondern beispielsweise auch durch Gelder des Automobilherstellers Toyota. (...)
(...) Die Autoindustrie ist in der Pflicht, mehr reichweitenstarke Elektroautos zu erschwinglichen Preisen zu bauen. (...)