Innerhalb der Gesetzesreform werden auch die Anwendungshinweise entsprechend aktualisiert und ergänzt.
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selbstverständlich bin ich dafür, dass es eine strikte Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration gibt, denn das ist unabdingabar, um Migration zu ordnen, zu steuern und auch zu begrenzen und damit in einem integrationsfähigen Rahmen zu halten
Angelegenheiten, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Wir haben mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Familiennachzug erleichtert. Wer als qualifizierte Fachkraft nach Deutschland kommt, wird ab 2024 neben seiner Kernfamilie auch seine Eltern mitbringen können, sofern deren Lebensunterhalt nachweislich gesichert ist.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir erste Verbesserungen beim Familiennachzug erreicht. Wir setzen uns für weitere Verbesserungen ein.
Auf der anderen Seite haben wir bereits jetzt einen akuten Fach- und Arbeitskräftemangel. Das bedeutet, dass uns bis 2035 sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt fehlen, wenn wir jetzt nicht handeln.