Am 19. Mai ist der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in die Länder- und Verbändebeteiligung gekommen
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Es gilt die Rechtslage bei Abschluss des Verfahrens, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung.
Wir brauchen im Wettstreit um kluge Köpfe kein weiteres Vorziehen der Einbürgerung.
Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird bei noch gültiger Einbürgerungszusage nicht nötig sein (in Bezug auf die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird die Rechtslage bei Ausstellung des deutschen Passes, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung relevant).
Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.