Wir brauchen im Wettstreit um kluge Köpfe kein weiteres Vorziehen der Einbürgerung.
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Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird bei noch gültiger Einbürgerungszusage nicht nötig sein (in Bezug auf die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird die Rechtslage bei Ausstellung des deutschen Passes, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung relevant).
Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen