Antwort 04.07.2026 von Heinrich Koch AfD
Sollten konkrete und belastbare Hinweise auf Wahlfehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen, müssen diese selbstverständlich sorgfältig geprüft und – wenn erforderlich – auch rechtlich aufgearbeitet werden
Sollten konkrete und belastbare Hinweise auf Wahlfehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen, müssen diese selbstverständlich sorgfältig geprüft und – wenn erforderlich – auch rechtlich aufgearbeitet werden
Ich orientiere mich hierbei an dem ergangenen Beschluss.
Das ist das gute Recht der Union, so eine Position zu vertreten. Ich halte diese Position aber für grundlegend falsch.

Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag.