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Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren.
Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Meine Fraktion behält fortwährend im Blick, ob der geltende Rechtsrahmen ausreicht, um einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
Eine gesellschaftliche Debatte anhand eines Einzelfalls zu eröffnen, war falsch, die Veröffentlichung der Kontaktdaten absolut inakzeptabel.