Guten Tag Frau Heitmann, wann wird Deutschland das Recht der Kinder zur paritätischen Betreuung durch beide Eltern eingeräumt? Wann werden Väter und Mütter gleichberechtigt behandelt?

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Linda Heitmann
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Frage von Alexander E. •

Guten Tag Frau Heitmann, wann wird Deutschland das Recht der Kinder zur paritätischen Betreuung durch beide Eltern eingeräumt? Wann werden Väter und Mütter gleichberechtigt behandelt?

Sehr geehrte Frau Heitmann,

es geht um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach der Trennung mit Kindern.

Ich verstehe, dass überwiegend Väter auf die Betreuung verzichten und Mütter dies übernehmen (wollen) in Deutschland. Der Ansatz führt dazu, dass diese Kinder später weitergegeben, dass Frauen das alleine schaffen und Väter nicht. So ist es auch bei mir verankert. Kinder lieben beide Eltern und haben kein Recht darauf dies vor dem 14 Lebensjahr kundzutun. Und warum muss so etwas vor Gericht verhandelt werden? Das sollte sich ändern. Es ist in der EU anerkanntes Kindesrecht, in Deutschland noch immer nicht. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern.

Bitte setzen Sie sich für unsere Kinder ein. Danke

Alexander E.

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Nach einer Trennung der Eltern sind oft die gemeinsamen Kinder die Leidtragenden, vor allem wenn es zu einem intensiven Sorgerechtsstreit kommt, welcher in langwierigen Gerichtsprozessen ausgetragen wird. Auch mir wäre es lieb, wenn darauf verzichtet werden könnte und außergerichtlich einvernehmliche Lösungen im Sinne der Kinder gefunden werden können.

Da es bei der Scheidung um eine richterliche Auflösung der Ehe handelt, ist das Hinzuziehen eines Gerichtes leider zwangsläufig stets notwendig – auch bei einvernehmlichen Trennungen. Sofern es gemeinsame Kinder gibt und die Partner*innen sich nicht einig über Fragen von Sorge- und Aufenthaltsrecht gemeinsamer Kinder sind, gehört u.a. leider auch dies zur Verhandlungsmaterie.

Das Ziel der Gerichtsverhandlung und den zu Grunde liegenden Gesetzen besteht stets darin, die bestmögliche Lösung im Sinne des Kindeswohls sicherzustellen. Zu diesem Zweck findet in jedem Verfahren eine Kindeswohlprüfung statt, bei der die Kinder nach ihrem persönlichen Empfinden befragt werden – auch Kinder unter 14 Jahren. Zudem fließen Faktoren wie Wohnsituation, Wohnorte der Eltern, gewohnte Umgebung, Einkommensverhältnisse und ggf. auch nachgewiesene Gewalt in der Beziehung oder andere Straftaten in die Entscheidungen mit ein. Daher muss ich Ihnen an dieser Stelle widersprechen: es gibt hier keinen Automatismus, dass Kinder immer eher zu Müttern kommen oder dass ein bestimmtes Aufenthalts-Modell von Gerichten vorrangig empfohlen oder entschieden würde.

Unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden Gerichte, dass das so genannte Wechselmodell zur Anwendung kommen soll, bei dem Kinder im Wechsel bei beiden Elternteilen leben. Damit gibt bereits die Möglichkeit, dass Eltern auch nach der Scheidung bestmöglich gleichberechtigt an dem Alltag ihrer gemeinsamen Kinder teilhaben. Aufgrund der individuellen Familiensituation sowie individuellen Scheidungsgründen erscheint es aber nicht sinnvoll, diese paritätische Aufteilung als Regelfall gesetzlich vorzuschreiben. Denn eine paritätische Aufteilung ist nicht zwingend immer die bestmögliche Option, da sie nicht zwangsläufig zu einer bestmöglichen Betreuung oder gar der Sicherstellung des Kindeswohls führt.

Mir liegt es sehr am Herzen, sowohl den Kindern als auch den Eltern Optionen zu eröffnen, die ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen angemessen sind. Das Kindeswohl muss dabei aber immer im Mittelpunkt jeder gerichtlichen Entscheidung stehen!

Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann, MdB

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