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Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand und Vornamen künftig selbstbestimmt ändern können.
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.
Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz Hürden abbauen und erleichtern so die gesellschaftliche Teilhabe von TIN-Personen.