Grundsätzlich gilt: Nicht jede Sympathie für eine Partei macht einen Menschen zum Verfassungsfeind.
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Unser Kanzler hat meines Wissens nie ein Verbot der AfD gefordert oder angekündigt. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es verfassungsrechtliche Möglichkeiten gäbe, ein mögliches Verbotsverfahren jedoch immer kritisch gesehen.
Ich unterstütze den Vorstoß in Bund und Ländern, ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.
Das jüngst veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) habe ich zur Kenntnis genommen. Allerdings wird dessen Aussagekraft inzwischen auch von renommierten Juristen kritisch hinterfragt (siehe FAZ-Beitrag von Dr. Prof. Elisa Hoven und Marco Vöhringer, 29/06/2026).
Ein Parteiverbot kann nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Ich bin mir sicher, dass eine Entscheidung hierzu auf der Grundlage einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung getroffen werden kann.