Wie schützt die Union Deutschland vor dem Einfluss einer in weiten Teilen rechtsextremen Partei?
Sehr geehrte Frau LudwigKanzler Merz hat versprochen, die in weiten Teilen rechtsextreme AfD zu verbieten; sie führt mittlerweile in den Umfragen. Herr Söder fordert die AfD „inhaltlich“ zu stellen, was bislang ebenso wenig erfolgreich war. Gleichzeitig unterstützen weite Teile der Union die Aufnahme eines Parteiverbotsverfahrens nicht.Wenn Sie die AfD weder halbieren noch inhaltlich stellen können und auch nicht verbieten wollen: Was tun Sie konkret dafür, dass Deutschland vor dem Einfluss einer in weiten Teilen rechtsextremen Partei geschützt wird?Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr O.,
unser Kanzler hat meines Wissens nie ein Verbot der AfD gefordert oder angekündigt. Er hat lediglich darauf verwiesen, dass es verfassungsrechtliche Möglichkeiten gäbe, ein mögliches Verbotsverfahren jedoch immer kritisch gesehen.
Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Für ein solches Parteiverbot gelten jedoch auch sehr hohe Hürden. Die Anforderungen an ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sind erheblich.
In erster Linie ist es Aufgabe der Bundesregierung - auch auf Grundlage der ihr von den Nachrichtendiensten gelieferten Erkenntnisse- , zu beurteilen, ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt oder auf einzelne Landesverbände überschritten werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet die AfD seit mehreren Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick darüber, ob ein solches Verfahren Erfolg haben könnte. In einem Eilverfahren im Februar dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Köln dem BfV jedoch untersagt, die Partei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Nach Auffassung des Gerichts könne für die AfD ihrem Gesamtbild nach keine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden. Das BfV behandelt die AfD daher vorerst weiterhin nur als Verdachtsfall. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Es ist somit höchste Sorgfalt geboten und vor übereilten Schnellschüssen zu warnen. Denn von einem erfolglosen Verbotsverfahren würde einzig und allein die AfD profitieren.
Schon die aktuelle Verbotsdiskussion mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft der Partei dabei, sich einmal mehr als Opfer darzustellen. Ein Verbotsverfahren ist außerdem langwierig. Bis die erste Verhandlung angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber sein und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein.
Für uns als CSU im Bundestag ist weiterhin der einzige Weg möglichen rechts- als auch linkspopulistischen Tendenzen in unserem Land durch eine politische und inhaltliche Auseinandersetzung entgegenzutreten. Wer genau hinschaut, erkennt, dass extreme Parteien keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land bieten. Ihre Ideen schaden unserem Land und unserer Gesellschaft, was sie somit fundamental von unseren politischen Grundwerten unterscheidet. Wir arbeiten daher jeden Tag daran, die AfD inhaltlich zu stellen und das Vertrauen der Menschen in konstruktive und lösungsorientierte Politik wieder zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig
