Voraussichtlich wird die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 im Bundestag beschlossen und spätestens im April in Kraft treten können.
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Antwort 19.12.2023 von Gülistan Yüksel SPD
Antwort 04.12.2023 von Dirk Wiese SPD
Wir sind sehr an einer zeitnahen Verabschiedung interessiert. Bitte haben Sie aber Verständnis das ich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsprozesses keine konkreteren Angaben machen kann.
Antwort 03.12.2023 von Reinhard Löffler CDU
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.
Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag.
Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Ein Auseinanderbrechen der Koalition sehe ich nicht.
Antwort 24.01.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.