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Das am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können.
Ich setze mich dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden und wir haben dazu einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht
Schwer psychisch kranke Menschen sollen auch weiterhin extrabudgetär versorgt werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für dringliche Behandlungsfälle.
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