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ich hatte einem wichtigen, mandatsbezogenen Termin in meinem Wahlkreis in Düsseldorf und konnte deshalb an der Abstimmung zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes am 08. September 2022 nicht teilnehmen.
Mitglieder einer Gemeindevertretung haben kein persönliches Veto-Recht.
Vor Abstimmungen beraten wir uns in Arbeitsgruppen und der Fraktion, um eine gemeinsame Position zu finden und besprechen, wie wir abstimmen werden.
Mir ist bewusst, dass nach mehr als zwei Jahren Pandemie und der oft nicht nachvollziehbaren Pandemiepolitik der vergangenen Bundesregierung die Toleranzschwelle bei vielen Bürgerinnen und Bürgern erreicht ist.