Darauf gibt es zwei Antworten: eine rechtliche und eine psychologische. Die rechtliche lautet: Zum 03.03.2022 wurde die sogenannte EU-Massenzustrom-Richtlinie für ukrainische, geflüchtete Menschen in Kraft gesetzt, um eine unkomplizierte Aufnahme dieser Kriegsflüchtlinge in der EU zu gewährleisten.
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Diese Waffenlieferungen erfolgen ebenso wie die Sanktionen in enger Abstimmung mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben jedes Recht ihr Land und ihre Freiheit gegen den völkerrechtswidrigen Überfall Russlands zu verteidigen.
Diese Frage hat Katrin Göring-Eckardt bereits am 31. August 2022 beantwortet.
Von den bisher in Deutschland registrierten Geflüchteten aus der Ukraine sind rund 561.000 erwerbsfähig. Davon befanden sich bis Mitte Juni rund 38.000 in sozialversicherungspflichtigen Jobs. Das geht aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, die Sie auf deren Seite einsehen können.
Eine etwaige Kompromittierung der Abwehrbereitschaft zu beurteilen obliegt dem Verteidigungsministerium.