Antwort 14.12.2022 von Katja Adler FDP
Es muss allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung & Scheidung der Eltern möglich sein.
Es muss allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung & Scheidung der Eltern möglich sein.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt.
In unserer Gesellschaft ist jeder Einzelne aufgerufen, zum Wohl und Schutz der Kinder jede Entfremdung auch nur eines Elternteils auszuschließen.
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.