Antwort 13.04.2023 von Wilfried Oellers CDU
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.