Antwort 02.09.2024 von Gabriele Katzmarek SPD
Die vorgesehene Verschärfung des Waffenrechts ist nur eine von vielen weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Gewalttaten.
Die vorgesehene Verschärfung des Waffenrechts ist nur eine von vielen weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Gewalttaten.
Die verdeckten Wohnungsdurchsuchungen, die Sie in Ihrer Frage ansprechen, sind Teil des Entwurfs zur Änderung des BKA-Gesetzes.
Die Verschärfungen halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für bedenklich. Das Billigen von Terror sollte im Einzelfall strafrechtlich geprüft werden.
Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich für eine Anpassung im Sinne des Grundgesetzes und der internationalen Verträge einsetzen.