Kann die Regierung nichts gegen den islamistischen Terror tun oder will sie es, aus welchen Gründen auch immer, einfach nicht?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Reiner R. •

Kann die Regierung nichts gegen den islamistischen Terror tun oder will sie es, aus welchen Gründen auch immer, einfach nicht?

Heute, 05.09.2024, Schüsse in München. Die BILD-Zeitung titelt "Wieder ein Islamist".

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundesregierung, und hier insbesondere das Bundesinnenministerium, setzt auf eine umfassende Strategie im Kampf gegen Extremismus und speziell gegen Islamismus, die Prävention, Aufklärung, Gesetzesverschärfung und internationale Zusammenarbeit umfasst. Dabei sollen die Ursachen bekämpft und die konkreten Bedrohungen verhindert werden.

Dabei ist insbesondere wichtig, dass es zunächst überhaupt nicht zu einer Radikalisierung kommt, weshalb Prävention und Deradikalisierung schon früh ansetzen, Förderprogramme den Ländern, Kommunen Schulen und Beratungseinrichtungen zur Verfügung stehen und Personen und Familien direkt angesprochen werden, die sich ein einem potentiell radikalisierten Umfeld bewegen. Wer aus einem radikalisierten Umfeld aussteigen will, wird besonders geschützt, beraten und kann auch für seine Familie Schutz erhalten (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/deradikalisierung/deradikalisierung-node.html).

Die Sicherheitsbehörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Verfassungsschutzämter der Länder und die Polizeien überwachen islamistische Netzwerke und Einzelpersonen. Dabei arbeiten sie eng mit internationalen Partnern und Organisationen und Netzwerken (Radicalisation Awareness Network, EU Steering Board on Radicalisation, u.a) zusammen, um terroristische Aktivitäten zu verhindern. Maßnahmen wie die Einstufung islamistischer Vereinigungen als terroristische Organisationen und deren Verbot sowie die Überwachung verdächtiger Personen spielen eine zentrale Rolle. Weiterhin konnten in den vergangenen Jahren mehrere Verschärfung der bereits bestehenden Gesetze erreicht werden. Bei Doppelstaatsbürgern kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn sich die betreffende Person an Handlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt oder bei einem fehlenden Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. 

Mit dem Sicherheitspaket und den derzeit erfolgenden Grenzüberwachungen, zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus den jüngsten Vorfällen. Hier wird unter anderem die Regelungen zum individuellen Waffenverbot verschärft und generelle Umgangsverbote im Waffenrecht eingeführt. Die Landesregierungen bekommen weiterhin die Möglichkeit, an besonderen Orten absolute Messerverbotszonen einzuführen und zusätzlich weitere Kontrollbefugnisse, um die angeordneten Maßnahmen sicherstellen zu können. Weiterhin kann die Bundespolizei nun verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchführen. 

Wird etwa bekannt, dass sich eine Person, die im Besitz von Waffen ist, radikalisiert, können die Sicherheitsbehörden nun schneller die Berechtigung eine Waffe zu besitzen und zu führen, einziehen und die entsprechenden Waffen sicherstellen. Die Sicherheitsbehörden bekommen auch weitergehende Befugnisse, um gegen die Finanzierung von Terrorismus vorzugehen und können nun zur Ermittlung neue Verfahren und Techniken wie Künstliche Intelligenz implementieren. Welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden und wie diese konkret ausgestaltet werden, können Sie hier auf den folgenden Seiten des Bundesinnenministeriums nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/09/sicherheitspaket.html

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an mich wenden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre

Dagmar Schmidt, MdB

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