Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und ein daraus folgendes Recht auf Sterbehilfe ist grundgesetzlich veranlagt.
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Um dem genannten Grundsatz eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Willen von Sterbewilligen zu betrachten und zu respektieren.
ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Suizidassistenz findet aktuell, auch in Pflegeheimen, ohne ein Schutzkonzept statt.
Es ist eindeutig, dass im Parlament nur eine Lösung eine Mehrheit finden wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umfassend umsetzt, also die Selbstbestimmung der Menschen in den Mittelpunkt stellt mit ihrem Recht, auch über das Ende ihres Lebens zu entscheiden, und die diese Selbstbestimmung gleichzeitig wirksam vor Missbrauch und Helfern, die wirtschaftliche Interessen vor den freien Willen der Menschen stellen, schützt
Denn nicht nur die Entscheidung, selbstbestimmt zu sterben, sondern ebenso die bewusste Entscheidung einer Person, an einer Hilfeleistung nicht teilhaben zu wollen, verlangt Respekt und Akzeptanz.
Die Erfahrungen nach dem Abzug der alliierten Streitkräfte aus Afghanistan und das aktuelle Agieren der russischen Föderation in der Region haben deutlich gemacht, dass trotz der schwierigen Lage im Land die weitere Präsenz der Bundeswehr absolut sinnvoll ist.