Antwort 14.11.2023 von Ruppert Stüwe SPD
Der Kreis der Empfangsberechtigten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in §1 AsylbLG abschließend geregelt.
Der Kreis der Empfangsberechtigten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in §1 AsylbLG abschließend geregelt.
Deutschland geht sehr schlecht mit Steuerzahlergeld um und gibt zu viel für Migration, EU und sogenannten "Klimaschutz" aus. Deshalb fehlt Geld vielen Stellen.
Viele Personen in den Werkstätten für behinderte Menschen bekommen Grund-Sicherung. Die Grund-Sicherung hilft: Damit alle Menschen genug zum Leben haben.
Das BGE würde eben nicht zur Schließung des Gefälles zwischen Arm und Reich in der Gesellschaft führen, wenn es an jedermann verteilt werden würde.
Laut der Massenzustrom-Richtlinie haben Geflüchtete Zugang u.a. zum Arbeitsmarkt & Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld). Arbeitslosengeld ist davon unabhängig.