In Urteilen getroffene Fristen sind vom Gesetzgeber zu beachten. So muss nach dem Urteil vom November 2025 zur Berliner Besoldung die Besoldung bis zum 31. März 2027 nachgebessert werden.
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Eine allgemeine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben muss, gibt es nicht. Das Gericht setzt in seinen Entscheidungen jedoch häufig selbst eine Frist und bestimmt, welche Rechtslage bis dahin gilt.
Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch an. Ich bitte Sie um Verständnis, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann.
Die entsprechenden Zahlungen sind bei den Beschäftigten einschließlich Nachzahlungen seit April 2026 bereits angekommen.
Das BMI hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt
Alles, was ich Ihnen dazu jetzt mitteilen könnte, wäre vorläufig, und ich halte es für redlicher, keine Erwartung zu wecken, deren Grundlage noch nicht steht. Sobald der Entwurf im Landtag vorliegt, sind die Zahlen öffentlich und nachprüfbar.