Antwort 08.01.2025 von Marcus Faber FDP
Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
da das Artikelgesetz keine Begriffe wie „Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrdienstverweigerer“ enthält, wird das von Ihnen angefragte Thema in Bezug auf Sanktionen dort nicht behandelt
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet.
Ich halte es für notwendig und sinnvoll, dass im Zuge einer reformierten Wehrpflicht sowohl Männer als auch Frauen zum Dienst in der Bundeswehr eingezogen werden.