Antwort 11.11.2024 von Hakan Demir SPD
Wenn ihr Sohn auch türkischer Staatsangehöriger ist, gilt für ihn auch die Wehrpflicht in der Türkei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.
Wenn ihr Sohn auch türkischer Staatsangehöriger ist, gilt für ihn auch die Wehrpflicht in der Türkei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.
Nein.
Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.