Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
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Antwort 05.07.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir konnten in den Verhandlungen über das Gesetz erreichen, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen auch für nicht-deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden.
Antwort 25.01.2024 von Anke Hennig SPD
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat
Antwort 26.01.2024 von Falko Droßmann SPD
Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen in Bezug auf Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nennen.
Antwort 29.07.2024 von Jan Plobner SPD
Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.