Antwort 16.09.2021 von Torsten Schweiger CDU
ich sehe in der „Ehe für alle“ kein Problem. Dieses nun institutionalisierte zivilrechtliche Konzept trägt auch zur Antidiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei.
ich sehe in der „Ehe für alle“ kein Problem. Dieses nun institutionalisierte zivilrechtliche Konzept trägt auch zur Antidiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei.
Nein.
Nein, auf keinen Fall. Ein Impfzwang wie z.B. bei Masern wird deshalb aus gutem Grund gerade durch das BVerfG auf Verstoß gegen Art 2 GG überprüft.
Nein.
Nein.